Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden

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Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.

Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen auf der Seite zu Überbrückungshilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie