Finanzielle Unterstützung für Startups, Selbständige und Unternehmen

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In der jetzigen Situation sind für viele Unternehmen Maßnahmen auf dem Weg gebracht worden, um die Liquidität der Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. In manchen Fällen fehlen derzeit noch die Details.

Zurzeit mögliche Maßnahmen, die helfen können, die wirtschaftliche Situation aufzufangen sind in nachfolgender Liste aufgeführt, die zum Teil bundesweit gelten oder auf NRW bezogen sind.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen hierzu an. Telefon: 02261 814-0

1. Kurzfristige Maßnahmen

a)    Steuern / Abgaben / Versicherungen

Liquiditätssicherung durch Herabsetzen von Vorauszahlungen durch Antrag:

  • Steuerstundung fälliger Zahlungen
  • Herabsetzen von Steuervorauszahlungen (EKST bzw. Körperschaftssteuer)
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Antrag auf Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Antrag bei Ihrer Gemeinde auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Stundung der Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen und freiwillig versicherten Selbständigen
  • Reduktion der Krankenkassenbeiträge für Selbständig, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Dies gilt nur ab Antrag für die Zukunft.

www.finanzverwaltung.nrw.de

www.ihk-koeln.de/Steuerstundung_fuer_Unternehmen_ in finanziellen_ Notsituationen.AXCMS

Für Schreiben an die Finanzverwaltung bzw. Kommune gilt:

  • Begründung des Antrags
  • Höhe der geschätzten Einnahmenverluste
  • Ihre Identifikationsnummern wie Steuernummer, UST-ID, HRB-Nr. etc.
  • Vorschlag für Ratenzahlung / Vorschlag für Dauer der Stundung

Auf den jeweiligen Webseiten liegen schon Antragsformular bzw. senden Sie ein formloses Schreiben an die zuständigen Stellen.

b)    Erhöhung der Kreditlinie über die Hausbank

Sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer / Kundenbetreuerin Ihrer Hausbank über

  • Aussetzung / Reduktion von Tilgungen bestehender Kredite
  • Erhöhung der Kreditlinien
  • Beantragung von Ausfallbürgschaften
  • Beantragung von öffentlichen Förderkrediten

c)    Unterstützungsleistungen durch das Jobcenter

Eventuell können im Notfall Leistungen über das Jobcenter zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz IV) beantragt werden. Sprechen Sie dazu direkt das Jobcenter in Ihrer jeweiligen Stadt an. Für den Oberbergischer Kreis: http://www.jobcenter-oberberg.de/

d)    Kunden / Lieferanten

Führen Sie Gespräche mit allen Geschäftspartnern, bei denen noch bestehende Rechnungen beglichen werden müssen. Finden Sie Regelungen für Teilzahlungen, bzw. Stundung der aktuellen Rechnungen.

2. Mittelfristige Maßnahmen

a)    Soforthilfen für Selbständige und Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen in NRW

Das elektronische Antragsverfahren ist einfach zu handhaben und eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert. Es sieht direkte Zuschüsse (müssen nicht zurückgezahlt werden) für Kleinunternehmen vor.

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen erhalten Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen (für die nächsten 3 Monate):

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Voraussetzungen:

  • Wirtschaftliche Tätigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt
  • Hauptsitz ist in NRW
  • Waren oder Dienstleistungen wurden vor 01.12.2019 bereits angeboten
  • Finanzengpass hat nicht vor dem 01.03.2020 bestanden
  • Unternehmen war zum Stichtag 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten

Bei der Antragstellung muss bestätigt werden:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)

oder

  • die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat.

oder

  • die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden

oder

  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)

www.sofothilfe-corona.nrw.de/

www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Telefon Unternehmen-Soforthilfe NRW:  0208 / 3000-439

b) Soforthilfen für Künstler und Künstlerinnen in NRW

Eine Person kann eine rückzahlungsfreie Einmalzahlung bis zu 2.000 Euro erhalten.

Voraussetzungen:

  • Freischaffende KünstlerInnen, die durch Absage von Engagements finanzielle Schwierigkeiten haben
  • Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse muss gegeben sein
  • Nachweise für Honorarausfälle (z.B. Verträge) müssen erbracht werden
  • Wohnort ist in NRW (Kopie des Personalausweises)
  • Anträge müssen bis zum 31.05.2020 gestellt sein

www.mkw.nrs/FAQ_Sofortprogramm

c) Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den vorübergehenden Arbeitsausfall

Entlastung des Arbeitgebers bei den Kosten für die Beschäftigten bei Auftragseinbrüchen. Aktuell ist ein unbürokratisches Genehmigungsverfahren zugesagt. aktuell sehr niedrig, so dass die Bewilligung relativ unbürokratisch abgewickelt wird. Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) vom ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt bei maximaler Förderdauer von 12 Monaten. Erstattung von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber.

Voraussetzungen:

  • 10% der Beschäftigten haben einen Arbeitsausfall von mindestens 10%
  • Einverständniserklärung der MitarbeiterInnen liegt vor
  • Danach kann die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt werden
  • Auch LeiharbeitnehmerInnen können Kurzarbeitergeld beziehen

Kurzarbeitergeld Service-Hotline für Arbeitgeber: Tel. 0800 / 4555-520

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

d) Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wird der Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird (§ 56 Infektionsschutzgesetz) haben Inhaber als auch Angestellte Anspruch auf Entschädigung.

Voraussetzungen:

  • Verbot der Erwerbstätigkeit oder die Anordnung von Quarantäne aus infektions-schutzrechtlichen Gründen
  • Zuständige Behörde bestimmt die Vorgehensweise (z. b. Antragstellung)
  • Höhe der Entschädigung richtet sich bei Selbständigen nach dem Verdienstausfall und Betriebsausgaben in angemessenem Umfang
  • Grundlage ist der Steuerbescheid nach (§ 15 SGB IV)
  • Angestellte: erste 6 Wochen Anspruch auf Höhe Nettogehalt, danach auf Krankengeld.
  • Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflichten bestehen weiter. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile trägt das Land NRW.

Sobald ein bislang symptomfreier Mitarbeiter / Mitarbeiterin während der Quarantäne erkrankt, liegt Arbeitsunfähigkeit vor. Hierbei gehen die Entschädigungsansprüche aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (z.B. Anspruch auf Entgeltfortzahlung) auf das das Land NRW über. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung erforderlich.

Zuständige Behörde im Rheinland:
LVR-Zentralverwaltung in Köln-Deutz Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2,  50679 Köln

Telefonische Beratung: 0251 591 – 8218 bzw. -8411 und -8136

E-Mail: ser@lvr.de
www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/Impfgeschaedigte/

3. Förderprogramme der öffentlichen Banken

a) Wirtschaftsstabilitätsfonds

Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (zunächst bis Ende 2021 befristet), der sich insbesondere an große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern) richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Dieser Fonds ergänzt die Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Die Arbeitsplätze und die Volkswirtschaft sollen stabilisiert werden. Folgende  Stabilisierungsinstrumente sind vorgehsehen:

  • 100 Milliarden Euro für direkte staatliche Beteiligungen.
  • 400 Milliarden Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten.
  • Bis zu 100 Milliarden Euro, mit denen der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren kann.
  • Zeitliche begrenzte Unternehmensbeteiligung

Zielgruppen sind

  • Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung sind
  • Systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur

Voraussetzungen

  • Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. Euro
  • Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Beantragung

Es liegen noch keine Informationen zur Beantragung der Leistungen des Fonds vor.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html;jsessionid=28D879BC9243B3D5733F470C621DE3FD.delivery1-replication
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-Wirtschaftsstabilisierungsfond.html

b) KfW-Corona-Hilfen

Kreditvergaben für Unternehmen und Freiberufler, zu beantragen über einem Finanzierungspartner / Kreditinstitut. Idealerweise ist das die Hausbank. Über die KfW-Webseite kann nach einem passenden Finanzierungspartner gesucht werden. Terminvereinbarung ist hierüber ebenfalls möglich.

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind:

  • Für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 1 Mrd. Euro im In- und Ausland
  • Effektiver Jahreszins beginnt ab 1,00 %
  • Risikoübernahme bis zu 90

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Fi-nanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

KfW-Kredit für Wachstum für in-und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro:

  • Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • KfW trägt einen Teil des Risikos

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderpro-dukte/KfW-Kredit-f%C3%BCr-Wachstum-(290)/

ERP-Gründerkredit –Universell für Unternehmen

  • Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • Für Investitionen und Betriebsmittel bis zu € 1 Mrd.
  • Risikoübernahme durch KfW bis 90 %

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfol-gen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/

www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-HilfeUnternehmen.htm

Telefonische Auskünfte für Unternehmen bei der KfW-Bank: 0800 53 99 001

Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr

c) NRW Bank Universalkredit

Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten . Zur Beantragung wird ein Kreditinstitut benötigt. Optional kann eine Haftungsfreistellung der NRW.Bank oder Bürgschaftsbank für das durchleitende Kreditinstitut in Anspruch genommen werden. Es gilt für:

  • Existenzgründer- und Existenzgründerinnen
  • Freie Berufe
  • Mittelständische Unternehmen, die mehrheitlich im Privatbesitz sind und einen Jahresumsatz (incl. verbundene Unternehmen) von 500 Mio. € nicht überschreiten
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
  • Für Vorhaben, die nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist

www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html

Telefon NRW.Bank-Service-Center: 0211 91 74 14 800

Telefon BMWI Fördermaßnahmen:      0301 86 15 800

d) Beteiligungskapital Mikromezzaninfonds über Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW

Stille Beteiligungen, die das Kapital erhöhen können. Hierbei handelt es sich um ein bereits bestehendes Programm. Es muss eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit zu erwarten sein. Es gilt für:

  • Existenzgründer- und Existenzgründerinnen
  • Kleine Unternehmen
  • Freiberufler, die nicht dem Standesrecht unterliegen
  • Spezielle Zielgruppen: Gründungen aus Arbeitslosigkeit, Unternehmensführung            durch Menschen mit Migrationshintergrund sowie Frauen
  • Gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • Umweltorientierte Unternehmen

www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

www.kbg-nrw.de/cms/export/sites/default/.content/documents/Mikromezzanin_Antrag_2020_Nordrhein-Westfalen.pdf

Telefon Mikromezzaninfonds: 02131 51 07 200

e) Bürgschaften

Bereitstellung von Bürgschaften über die Bürgschaftsbank NRW. Sie unterstützt die Hausbanken bei der Finanzierung von KMU’s durch z. B. Anhebung der Bürgschaftsobergrenzen auf 2,5 Mio Euro, Höhere Risikoübernahmen und diverse Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Beantragt werden die Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank oder die Hausbank.

  • Gewerbliche Unternehmen, die unter die KMU-Definition fallen
  • Alle Branchen
  • Freie Berufe
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erwei-tern-Unterstuetzung-von-KMU/

Telefon Bürgschaftsbank NRW: 02131 5107-0

Diese Liste wird fortwährend aktualisiert.

Hier können Sie sich die aktuelle Liste zu den finanziellen Unterstützungen downloaden.