Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze
Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel. Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung: Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch