Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze

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Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
  4. Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Hier geht es zur kompletten Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen